Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen

Jeder Käufer anerkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als für ihn rechtlich bindend.

Abruf

 

 

Auf Abruf bestellte Pflanzen müssen innerhalb einer Pflanzsaison bezogen werden. Andernfalls haben wir das Recht, diese in Rechnung zu stellen.

 

Beratungen

 

Für Beratungen und Expertisen können wir ein angemessenes Honorar verlangen.

 

Beschwerden

 

 

Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Empfang  der Pflanzen erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben..

 

Ersatz

 

 

Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen (nach Absprache) ersetzt werden. 

 

Fristgerechte Bezahlung

 

Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.

 

Garantie

 

 

 

 

 

 

Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr für wüchsige Ware geboten. Wir leisten Garantie, wenn ein Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen. 

 

Gerichtsstand

 

Baden AG, Schweiz

 

Höhere Gewalt

 

 

Wir sind nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind, sind aber um Ersatz besorgt.

 

Preise

 

Bruttopreise in Fr. pro Stück inkl. 2,5 % MWST zuzüglich Versandkosten. 

 

Qualität

 

 

Gemäss den Qualitätsbestimmungen des Unternehmerverbandes Schweizer Gärtner Jardin Suisse / Stauden. 

 

Transport

 

Nach Absprache, ganze Schweiz möglich. Per Post, eigenem Transport oder Camion.

 

Transportschäden

 

 

Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet. Transportschäden sind umgehend nach Empfang direkt an uns zu melden, evtl. sogar zu fotografieren. 

 

Verzugszins

 

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden Verzugszins und Mahnspesen berechnet.

 

Weiterbehandlung

 

 

 

Sofort nach Erhalt müssen die Pflanzen gepflanzt und bis zum Anwachsen ausreichend gegossen werden.Falls sich das Setzen verzögert, bitte die Pflanzen unbedingt in den Schatten stellen, regelmässig giessen und vor Witterungseinflüssen schützen.

 

Zahlungs- und Erfüllungsort

 

Untersiggenthal bei Baden AG, Schweiz

 

 

Zahlungskonditionen 

 

Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. 

 

Zuschläge Teuerungszuschläge und Zuschläge bedingt durch höhere Gewalt, bleiben vorbehalten. 

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